• Hausratversicherung.
Die Hausratversicherung zählt zu den Sachversicherungen im privaten Bereich. Als Hausrat kann zunächst alles das bezeichnet werden, was sich innerhalb der versicherten Wohnung befindet und der privaten Nutzung dient. Dazu gehören etwa:

• sämtliche Einrichtungsgegenstände sowie Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände (zum Beispiel Mobiliar, Haushaltselektronik, Kleidung, Nahrungsmittel)
• Wertsachen jeder Art
• Bargeld

Im Rahmen einer Außenversicherung kann zudem Hausrat außerhalb der Wohnung versichert werden. Durch diese Erweiterung des Versicherungsortes fällt beispielsweise auch derjenige Hausrat, welcher sich vorübergehend in einer Ferienwohnung befindet, unter den Versicherungsschutz.

Gegen welche Gefahren ist der Hausrat versichert?

In der Regel sind Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus versichert. Die Hausratversicherung kann ferner individualisiert werden. So ist etwa die Hinzunahme einer erweiterten Elementarschadenversicherung möglich sowie Fahrraddiebstahl, Wertgegenstände Diebstahl aus dem Auto und weitere Risiken möglich.

• Wohngebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung ist eine Sachversicherung, mit der Schäden, die etwa durch Unwetter oder Brände entstehen, finanziell abgesichert werden können. Sie richtet sich vor allem an Hausbesitzer und Wohneigentümergemeinschaften.
Typische Gefahren, gegen die Wohngebäude abgesichert werden, sind:

• Feuer (u. a. Brand, Blitzschlag, Explosion)
• Leitungswasser (u. a. Rohrbruch, Frostschäden an Rohrleitungen)
• Sturm und Hagel (u. a. umfallende Bäume, Beschädigungen durch Hagelschlag)

Es besteht die Möglichkeit, diese Gefahren entweder separat oder in Form einer einzigen Police zu versichern. Im letzteren Fall wird von einer so genannten verbundenen Wohngebäudeversicherung gesprochen. Darüber hinaus können auch Elementargefahren anderer Art versichert werden, beispielsweise Überschwemmungen, Erdrutsche, Schneedruck oder Lawinen.

Gegen welche Gefahren ist das Wohngebäude versichert?

Wie aus der Bezeichnung hervorgeht, sichert die Wohngebäudeversicherung in erster Linie das Wohngebäude selbst ab, das heißt also ein Gebäude, das mindestens zur Hälfte zu Wohnzwecken genutzt wird.

• Unfallversicherung

Die private Unfallversicherung versichert die finanziellen Folgen einer körperlichen Schädigung der versicherten Person, sofern diese auf einen Unfall zurückzuführen ist. Als Unfall gilt ein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das eine unfreiwillige Gesundheitsschädigung zur Folge hat. Vor einem solchen Unfallereignis kann sich kein Mensch sicher schützen. Vielmehr besteht für jeden Menschen zu jeder Zeit die Gefahr, in einen Unfall verwickelt und damit erheblichen persönlichen sowie finanziellen Einschränkungen ausgesetzt zu werden.

Was ist in der privaten Unfallversicherung versichert?

Die private Unfallversicherung umfasst entgegen der gesetzlichen Unfallversicherung neben der Arbeitszeit auch die Freizeit und bietet somit einen 24-Stunden-Versicherungsschutz. Bei Abschluss einer privaten Unfallversicherung wird eine feste Versicherungssumme vereinbart. Aus dieser erhält der Versicherte zum Beispiel bei Verlust einer Gliedmaße eine anteilige Summe. Diese wird entsprechend der Gliedertaxe festgelegt, die bestimmt, wie hoch der Anteil bei Verlust eines bestimmten Körperteils ist. Ebenfalls ist es möglich eine Unfallrente zu versichern, wird nach einem Unfall ein bestimmter Invaliditätsgrad erreicht, so erhält der Versicherte aus der Unfallversicherung eine lebenslange Unfallrente.

Die Unfallversicherung kann zudem eine Todesfallleistung in Höhe der im Vertrag festgelegten Summe enthalten. Die Todesfallsumme bedeutet für die Angehörigen des Verstorbenen eine Entlastung, wenn mit ihr beispielsweise die Beerdigungskosten abgedeckt werden können. Als zusätzliche Leistung kann auch ein Tagegeld versichert werden. Dies wird an den Versicherten täglich ausgezahlt, solange dieser sich zuhause, in Kur oder in einem Krankenheus in der Genesung befindet.

 

• Rechtsschutzversicherung. Eigentümer- und Mieterrechtsschutz.

Der private Rechtsschutz ist gesondert unter Praxisversicherungen aufgeführt

 

• Private Krankenzusatzversicherung.

Die private Krankenzusatzversicherung ist eine ergänzende Absicherung für gesetzlich Versicherte. Sie ist vollkommen unabhängig von der Höhe des Einkommens und der Art des Beschäftigungsverhältnisses. Da unterschiedlichste Bereiche abgedeckt werden, richtet sich die private Krankenzusatzversicherung insbesondere an diejenigen gesetzlich Versicherten, die Wert auf einen optimalen Versicherungsschutz über dem gesetzlichen Leistungsniveau legen.

Folgende Bereiche können grundsätzlich privat zusatzversichert werden:

Ambulante Heilbehandlung: Hierunter fallen Leistungen, deren Kosten von gesetzlichen Krankenkassen nur teilweise oder gar nicht erstattet werden (u. a. Vorsorgeuntersuchungen, Heilpraktikerbehandlungen, Sehhilfen, Kuren, Arznei- und Verbandsmittel, Hilfs- und Heilmittel).

Stationäre Heilbehandlung: Sie erhalten im Krankenhaus eine Versorgung auf „Privatpatienten“-Niveau (u. a. freie Krankenhauswahl, Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer, Chefarztbehandlung, Erstattung der stationären Zuzahlung).

Zahnärztliche Behandlung: Versicherbar sind Leistungen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung in der Regel nur vermindert oder gar nicht erstattet werden (u. a. Zahnersatz, Inlays, Implantate, Kieferorthopädie).

Krankenhaustagegeld: Das Krankenhaustagegeld ist eine vereinbarte Geldsumme, die während eines Aufenthaltes im Krankenhaus pro Tag für besondere Aufwendungen zur Verfügung steht (u. a. Erstattung gesetzlicher Zuzahlungen im Krankenhaus, Erstattung von Besuchskosten für die Familie, von Kinderbetreuungskosten sowie von Kosten für eine Haushaltshilfe).

Krankentagegeld: Tritt Arbeitsunfähigkeit im Zuge einer Krankheit oder eines Unfalls ein, kann der damit verbundene Verdienstausfall mit Hilfe des Krankentagegeldes kompensiert werden. Eine Krankentagegeldversicherung bietet dabei für Selbstständige potenziell einen höheren Mehrwert als für Arbeitnehmer. Während für diese bis zum 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit der Arbeitgeber zur Zahlung verpflichtet ist, können Selbstständige auch ohne festen Arbeitgeber bereits ab dem 1. Tag eventuelle finanzielle Schwierigkeiten durch das Krankentagegeld abwenden.

Pflegezusatzversicherung: Die gesetzliche Pflegeversicherung gewährleistet nur eine Grundversorgung bei Eintritt des Pflegefalls. Da meist jedoch wesentlich höhere Kosten abgedeckt werden müssen, so etwa für die Unterbringung in einem Pflegeheim, kann die Pflegezusatzversicherung in Form von Pflegekosten- und Pflegetagegeldversicherungen die finanziellen Aufwendungen erheblich reduzieren.

Auslandsreisekrankenversicherung: Ereignen sich im Rahmen einer privaten oder beruflichen Auslandsreise akute Krankheits- bzw. Unfälle, stellt eine private Auslandsreisekrankenversicherung die Versorgung im jeweiligen Reiseland sicher (u. a. Übernahme der Behandlungskosten, Anspruch auf Rücktransport nach Deutschland, Erstattung der Überführungskosten).

• Haftpflichtversicherung

Die private Haftpflicht ist gesondert unter Praxisversicherungen aufgeführt bzw. eingebunden

 

• KFZ-Versicherung.

Schnell kann es durch einen Unfall, Diebstahl, Marderbiss, Glasbruch oder durch einen Wildunfall zu hohen Schadenssummen kommen. Jeder Halter eines Fahrzeuges wie z.B. eines PKWs, Motorrads oder Kraftrades, ist in Deutschland dazu verpflichtet, eine Kraftfahrzeugversicherung abzuschließen. Die Haftpflichtversicherung stellt dabei eine Pflichtversicherung dar.

Im Falle eines Schadens kann der Ausfall des Fahrzeugs die eigene Flexibilität deutlich einschränken. Auch die durch den Schaden entstandenen, zu leistenden Kosten müssen aufgebracht werden. Eine KFZ-Versicherung hilft Ihnen, die Kosten, die bei einem Schadensfall an einem gegnerischen sowie an Ihrem eigenen Fahrzeug anfallen, abzuwenden.

Was kann durch eine KFZ-Versicherung abgesichert werden?

• Haftpflicht-Versicherung
• Teilkasko-Versicherung
• Vollkasko-Versicherung

Ergänzend bieten einige Versicherer zusätzliche:

• Rabatt-Schutz
• GAP-Deckung

Welche Schäden und Gefahren werden u.a. durch eine Kraftfahrzeugversicherung abgesichert?

• Haftpflicht-Versicherung: Durch den Gebrauch des Fahrzeugs entstandene Personen-, Sach- und Vermögensschäden werden versichert sowie Schmerzensgeld, Kosten für die Heilung, Nutzungsausfall, Abschleppkosten und Kosten des Sachverständigen.
• Teilkasko-Versicherung: Es werden Explosion oder Brand, Sturm-, Hagel-, Blitz- und Überschwemmungsschäden, Entwendung, Haarwildzusammenstoß, Schäden an der Verkabelung und Bruchschäden an der Verglasung abgesichert.
• Vollkasko-Versicherung: Hier werden Unfälle versichert, die selbstverschuldet oder durch bös- oder mutwillige Handlungen fremder Personen entstanden sind.

Welche Zahlungen kann ich im Schadensfall erhalten?

Bei Vorhandensein einer KFZ-Haftpflichtversicherung werden Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Schadensfall im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen erstattet. Die Kosten der Reparatur des eigenen Fahrzeugs oder, bei einem Totalschaden, den Zeit- bzw. Neuwert des Fahrzeugs, deckt die Teil- bzw. Vollkaskoversicherung ab.