Insgesamt hat die Übernahme einer Praxis viele Vorteile: der nachfolgende niedergelassene Arzt übernimmt nicht nur die Räumlichkeiten und das Personal, auch der Patientenstamm bleibt in der Regel erhalten. Darüber hinaus erhält er Einblicke in die Erträge seines Vorgängers, was ihm bei der eigenen Planung sehr helfen kann.


Hat ein Arzt die passende Praxis zur Übernahme gefunden, bei der Fachrichtung und Konzept stimmen, dann wird der Praxisübernahmevertrag ausgearbeitet:

  • Zentraler Punkt darin ist der Kaufpreis; diesem liegt eine Praxiswertermittlung zugrunde. In den Wert einer Praxis fließen der ideelle Wert (Goodwill) und der materielle Wert (Substanzwert) ein.
  • Ein weiterer wichtiger Punkt bei der Gestaltung des Praxisübernahmevertrages sind bestehende Verträge. Können diese übernommen werden? Und wenn ja, sind beispielsweise die bestehenden Ärzteversicherungen in der derzeitigen Form sinnvoll?
  •  Auch die Zahl der Ärztesitze/ Ärzteanzahl einer Praxis ist für die Wertermittlung ausschlaggebend.

Nicht immer hat der Bewerber die erforderlichen Mittel zum Kauf einer Praxis. In dem Fall gilt es, die passende Praxisfinanzierung zu finden.