• Haftpflichtversicherung beruflich
• Haftpflichtversicherung privat

Berufs- oder auch Arzthaftpflichtversicherung zählt zur Standardabsicherung für Mediziner. Als Ärzteversicherung ist eine Berufshaftpflichtversicherung sogar für jeden praktizierenden Arzt gesetzlich verpflichtend. Diese greift immer dann, wenn Patienten gesetzliche Schadensersatzansprüche im Personen-, Sach- und Vermögensschadenbereich geltend machen, welche im Zusammenhang mit der ärztlichen Tätigkeit stehen. Eine Berufshaftpflicht kann als Ärzte-Versicherung mit einer Privathaftpflicht kombiniert werden.