• Krankenversicherung
• Krankentagegeldversicherung

Krankenversicherung für Ärzte

Grundsätzlich ist der angestellte Mediziner in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Es sei denn, sein Jahresbruttoeinkommen überschreitet die sog. Jahresarbeitsentgeltgrenze, dann hat er die Möglichkeit eine private Krankenversicherung für Ärzte abzuschließen.

Selbstständige, freiberuflich tätige Ärzte sind im Regelfall von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) befreit. Auch hier besteht für sie die Möglichkeit, eine private Krankenversicherung für Ärzte abzuschließen.

• Für die meisten Ärzte und Mediziner lohnt sich die private Krankenversicherung, da sie von speziellen Tarifen profitieren.
• Die Konditionen der Ärztetarife sind oft günstiger (ab 185,-€) und die Leistungen sind besser.
• Individueller Versicherungsschutz
• Leistungsstarke Absicherung

Viele Ärzte finden erst den Weg in die private Krankenversicherung, wenn Sie in die Selbständigkeit gehen, hier werden dann allerdings viele Jahre für eine stabile Beitragsentwicklung vergeudet.

Krankentagegeldversicherung
Grundsätzlich sollte jeder Arzt sobald er über der JAE (Jahresarbeitsentgeldgrenze) liegt, eine zusätzliche Krankentagegeldversicherung vereinbaren, um sich gegen einen Verdienstausfall bei Krankheit abzusichern. Das gesetzliche Krankengeld beträgt 70% des Bruttogehalts, jedoch maximal 90% des Nettogehalts und das bis maximal zur BBG (Beitragsbemessungsgrenze) im Jahr 2021 ist diese bei 58.050,-€
Beispiel:
Bei 4.000,-€ brutto Monats-Gehalt entsteht hier schon eine Lücke von 523,-€. Liegen Sie im Einkommen über der BBG erhalten Sie nur ein maximales Krankentagegeld von derzeit 2250,-€ mtl. Da Sie ja auch nur bis zur BBG Beiträge leisten, haben Sie keinen höheren Tagegeldanspruch. Liegt Ihr Einkommen über der BBG entsteht hier eine horrende Einkommenslücken.