Ärzte Vorsorge

• Betriebliche Altersvorsorge
• Steueroptimierte Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge

• Unter betrieblicher Altersvorsorge (bAV) versteht man den Aufbau einer Zusatzrente über den Arbeitgeber.
• Bei der klassischen arbeitgeberfinanzierten bAV übernimmt der Chef die Beiträge zur späteren Rente allein.
• Arbeitnehmer können aber auch einen Teil ihres Bruttogehalts für eine Betriebsrente einsetzen (Entgeltumwandlung). Für Beträge bis zu 276 Euro im Monat fallen keine Sozialabgaben an, für Beträge bis zu 552 Euro keine Steuern.
• Dank zweier Gesetzesänderungen 2018 und 2019 lohnt sich das arbeitnehmerfinanzierte Modell mehr als zuvor: Der Chef muss Deinen Beitrag nun bezuschussen und auf monatliche Renten über 160 Euro fallen weniger Abgaben an.
• Betriebsrenten müssen später versteuert werden. Gesetzlich krankenversicherte Rentner zahlen den vollen Beitrag zur Kran¬ken¬ver¬si¬che¬rung nur noch für den Teil der Rente, der den Freibetrag von monatlich knapp 160 Euro übersteigt.

Steueroptimierte Altersvorsorge

• Die Basisrente auch Rürup-Rente genannt, ist eine steueroptimierte Form der privaten Altersvorsorge. Die Beiträge einer Basisrentenversicherung können während der Ansparphase steuerlich geltend gemacht werden. Mit den sehr hohen Steuerfreibeträgen können Sie mit Hilfe der Basisrente auch größere Summen steueroptimiert in Rentenansprüche umwandeln. Auch über Zuzahlungen zum Jahresende können starke steuerliche Effekte generiert werden.